Immobilienexperten der Pegasus24 – 10 gute Gründe uns zu beauftragen

Bestellerprinzip: schon gehört?
Voraussichtlich im Frühling 2015 tritt das sogenannte Besteller-Prinzip in Kraft. Das Bestellerprinzip beschreibt eine neue Provisionsregelung für Vermietungsverträge. Es sieht vor, dass zukünftig, derjenige, der einen Immobilien-Experten beauftragt, auch die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt.

Sprich, wer bestellt, der bezahlt.

Pegasus24 arbeitet bereits heute nach diesem Grundsatz – und das mit Erfolg.
Denn wir wissen, dass zufriedene Eigentümer gern bereit sind, die Kosten für die erfolgreiche und professionelle Vermietung ihrer Immobilie zu übernehmen.

Wir nennen Ihnen 10 gute Gründe uns mit Ihrer Immobilienvermittlung zu beauftragen:

1. Wir sind Experten in Sachen Immobilien. Und wenn es um Ihre Immobilie geht, sollten Sie diese in die richtigen Hände legen. Bei Ihrer Gesundheit vertrauen Sie doch auch auf Fachexperten, oder?

2. Wir haben Erfahrung und beschäftigen uns seit vielen Jahren – tag aus tag ein – mit dem Verkauf und der Vermietung von Immobilien. Wir wissen, was wirklich zählt!

3. Wir nehmen uns Zeit und konzentrieren uns mit vollem Elan auf jedes Objekt. Schließlich dreht sich bei uns alles rund um die Immobilie.

4. Wir kennen den lokalen Markt und ermitteln Immobilienpreise nicht einfach „Pi mal Daumen“. Expertise und Markterfahrung sind für uns selbstverständlich.

5. Wir präsentieren Ihre Immobilie optimal im Internet, in relevanten Immobilienportalen und Verkaufsbroschüren – individuell und auf Ihre Zielgruppe zugeschnitten.

6. Wir sind transparent und lassen uns gern an unseren Erfolgen messen. Uns ist es wichtig, dass Sie all unsere Anstrengungen für eine erfolgreiche Vermarktung nachvollziehen können.

7. Wir bringen Sie mit Ihrem Wunschmieter/-käufer zusammen. Selbstverständlich kümmern wir uns vorab um die Bewerberauswahl und Bonitätsprüfung aller Interessenten.

8. Wir haben unsere Ohren überall und ein Näschen für den passenden Mieter oder Käufer Ihrer Immobilie.

9. Wir sind überall präsent, verfügen über eine hohe lokale Bekanntheit und einen gewachsenen Kundenstamm.

10. Für uns das Wichtigste: Wir konnten unsere Kunden stets von unserer Dienstleistung voll und ganz überzeugen.

Überzeugen auch Sie sich!

Übrigens:

So möchten bei der Vermietung lieber Leistung statt Provision zahlen?
Kein Problem – Unseren Vermietungsservice bieten wir auch mit detaillierter Dienstleistungsabrechnung an.
Rufen Sie uns an und informieren Sie sich!
Pegasus24 – Ihr Immobilien-Profi!

Immobilienmakler und die Sonntagsarbeit

Immobilienmakler dürfen weiterhin sonntags arbeiten. Gestern fällte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil zu den hessischen Ausnahmen zur Sonn- und Feiertagsarbeit und erklärte diese für teilweise nichtig. Für Immobilienverkäufer und Makler gelten weiterhin Ausnahmen.

So prüften die Verwaltungsrichter die Norm aus Hessen bezüglich des Arbeitszeitgesetzes, welches die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen regelt. So kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass Sonntagsarbeit die Ausnahme bleiben solle, Immobilienmakler und –berater aber bis zu sechs Stunden am Sonntag Besichtigungen durchführen dürfen.

Jedoch gilt dies nicht uneingeschränkt: Mitarbeiter von Maklerbüros und Haushersteller müssen, laut §11 des Arbeitszeitgesetz, mindestens 15 Sonntage im Jahr frei haben.

Nähere Infos hierzu BVerG, Az: 6 CN 1.13

Bestellerprinzip: Ein klares Ja

Neuer Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip stellt eine Verbesserung für den Privatkunden dar

Der in den letzten Wochen in der Öffentlichkeit vor allem unter dem Stichwort der Mietpreisbremse diskutierte Gesetzentwurf zur Verbesserung des Mieterschutzes umfasst auch eine Neuregelung für die Abwicklung der Vermittlung von Mietwohnungen durch einen Makler. Durch das sogenannte Bestellerprinzip soll das Geschäft der Wohnungsvermittler stärker marktwirtschaftlichen Prinzipien unterworfen werden. Im Endeffekt stellt die Gesetzesnovelle eine Stärkung der Rechte der Mietern bzw. der Wohnungssuchenden dar.

Bestellerprinzip – Wer beauftragt muss bezahlen

Bisher war es den jeweiligen Parteien in einem Vermittlungsgeschäft überlassen auszuhandeln, wer die Kosten für Tätigkeit des Maklers übernimmt. Für die Beziehungen zwischen dem Vermieter, dem Wohnungssuchenden und dem Makler kommt es dabei aber fast zwangsläufig zu einem Interessenskonflikt, wenn der Makler für beide Parteien arbeitet, jedoch am Ende nur eine Seite zur Kasse gebeten wird. In der Praxis heißt das allzu häufig, dass die Kosten auf den jeweils schwächeren Partner abgewälzt werden.
Nur in weniger attraktiven Regionen musste der Verkäufer tatsächlich damit rechnen, für die Tätigkeit des Maklers mit barer Münze aufzukommen. In stark nachgefragten Wohnungsmärkten ist es dagegen Usus, dass die Kosten dem Wohnungssuchenden in komplett in Rechnung gestellt werden, auch wenn der Makler eigentlich im Auftrag des Vermieters tätig war. Dies traf bei der unfreiwilligen Kundschaft nicht selten auf Unverständnis und endete zuweilen vor einem Gericht. Nicht zuletzt hat die gängige Praxis dazu geführt, dass dem Berufsstand der Makler ein eher schlechtes Image anhaftet.
Durch den neuen Gesetzentwurf wird hier nun mehr Klarheit geschaffen: Wer den Makler beauftragt, sprich bestellt, ist auch für dessen Entlohnung zuständig. Durch eine eindeutige und transparente Bestimmung von Auftraggeber und Auftragnehmer schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nicht nur ein höheres Maß an Erwartungssicherheit auf dem Markt für Vermietung und Verkauf von Wohnungen. Er stärkt vor allem Anbietern den Rücken die auf Basis von transparenter Kosten ihren Kunden ein faires Angebot machen.

Pegasus24 begrüßt die neue Regelung

Für Pegasus24 stellt die neue Regelung einen Schritt in die richtige Richtung dar. Denn mit der Einführung des Bestellerprinzips sind die Rechte und Pflichten innerhalb eines Vermittlungsgeschäfts klar geregelt. Sowohl für den zukünftigen Mieter als auch für den Vermieter wird somit transparent und kalkulierbar, wer von wem was zu erwarten hat und wer wem etwas zu zahlen hat.
Dabei ist das Bestellerprinzip alles andere als neu. Das schwerpunktmäßig in der Vermittlung von Immobilien aktive Unternehmen Pegasus24 agiert dabei bereits seit Jahren im Sinne des Bestellerprinzips. Ein Großteil der Geschäfte wird im direkten Auftrag des Kunden abgewickelt und dann von diesem bezahlt.

Wohnungssuchende und Anbieter mit transparentem Angebot profitieren

Auch wenn nicht klar ist, wie sich das Gesetz in der Praxis auswirkt, dürfte insgesamt die Position von Wohnungsuchenden durch diesen Gesetzentwurf gestärkt werden. Zunächst sollte der Wohnungsuchende, der keinen Makler beauftragt hat, durch die Grundregel >Wer bestellt – der bezahlt<, vor unliebsamen Überraschungen in Gestalt unerwarteter Rechnungen gefeit sein. Daneben liegt in der Reform auch eine große Chance für die Maklerbranche. Hier ist zu erwarten, dass sich vor allem Anbieter durchsetzen werden, die mit einem attraktiven Angebot punkten können. Das heißt, dass die angebotenen Leistungen exakt benannt und beschrieben werden und in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum Preis stehen. Auch hiervon profitiert letztlich vor allem der Kunde.

Der Immobilienmakler und sein Netzwerk – Das Gemeinschaftsgeschäft

Was für den einen oder anderen Kunden wie eine Selbstverständlichkeit klingt, ist unter den Maklerkollegen oftmals eine schwere Geburt.
Die Rede ist vom sogenannten Gemeinschaftsgeschäft. Dabei stellt ein Immobilienmakler seinen Mitbewerbern seine neuen Immobilien vor, für dessen Verkauf er beauftragt wurde. Dies soll zum Austausch von möglichen Interessenten und natürlich zur schnelleren Vermarktung beitragen. Soll bedeuten:
Der eine Makler hat die Immobilie – der andere Makler einen passenden Kunden. Ergibt zwei glückliche Kunden. Wäre da oftmals nicht das Problem mit der Provision. Wie teilt man diese auf, denn in der Regel hat der Makler, der eine Immobilie bewirbt, den Großteil der Kosten. Alleine sich hier einig zu werden ist ein Kraftakt. Aber unabhängig davon übersehen viele Makler den Vorteil, welchen solche Gemeinschaftsgeschäfte bieten. Denn weder dem Makler noch seinem Kunden ist damit geholfen, wenn eine Immobilie für lange Zeit im Bestand bleibt, weil man selbst keinen passenden Kunden findet.
Lange Vermarktungszeiten bedeuten für den Makler hohe Kosten für Werbung, Besichtigungen und Verwaltung – für seinen Kunden Standkosten und natürlich eine unverkaufte Immobilie.
Um das zu vermeiden pflegen wir den Kontakt zu Kollegen, die dem Gemeinschaftsgeschäft offen gegenüber stehen. Denn uns ist es wichtig, dass wir für unsere Kunden alle Vermarktungsmöglichkeiten nutzen. Und wir freuen uns über jeden weiteren Makler-Kollegen, der unsere Einstellung teilt.
Zusammenfassend kann man daher über Gemeinschaftsgeschäfte nur folgendes sagen:
Gemeinschaftsgeschäfte bringen
– Vorteile für den Immobilienmakler des Verkäufers
– Vorteile für den Immobilienmakler des Käufers
– und natürlich Vorteile für die Kunden!

PS.: Sind Sie Immobilienmakler mit Immobilienobjekten aus dem Landkreis Mühldorf am Inn, Altötting oder aus den angrenzenden Landkreisen, haben Interesse am Erfahrungsaustausch und stehen Gemeinschaftsgeschäften offen gegenüber, dann melden Sie sich doch einfach bei uns.

Immobilienbesichtigung und der Ausweis…

Wir sind schon oft gefragt worden, warum wir uns vor Besichtigungen den Ausweis von Interessenten zeigen lassen.
Hier möchten wir die Thematik kurz erläutern.

Ein Immobilienmakler hat als Dienstleister eine bestimmte Sorgfaltspflicht zu wahren.
Diese gilt natürlich gegenüber dem Verkäufer einer Immobilie aber auch dem Gesetzgeber.

Was meinen wir damit?
Stellen Sie sich vor, es wäre Ihre Immobilie die ein Immobilienmakler laufend mit Interessenten besichtigt.
Stellen Sie sich weiter vor, nach einer Immobilienbesichtigung ist Ihre geerbte Golduhr der Großmutter aus dem Schlafzimmer verschwunden.
Der Schuldige sollte schnell gefunden sein. Sie rufen Ihren Immobilienmakler an und schildern ihm das Problem.
Ihr Immobilienmakler sieht in der eMail-Anfrage nach mit wem er besichtigt hat und war natürlich vorsichtig. Er hat vom Interessenten dessen komplette Anschrift vor der Besichtigung angefordert. Nun nennt Ihnen der Makler den Namen des möglichen Diebs: Hans Huber, Musterstraße 1, 55555 Einstadt . Kein Problem – möchte man meinen. Als Sie Ihre Anzeige bei der Polizei aufgeben möchten stellt sich heraus, dass es keinen Hans Huber aus Einstadt gibt.

Ärgerlich für Sie und Ihren Immobilienmakler.

Daher ist es zur Sicherheit aller Parteien wichtig sich den Ausweis des Interessenten vor der Besichtigung zeigen zu lassen.

Aber wie am Anfang des Beitrags erwähnt ist der Immobilienmakler auch dem Gesetzgeber verpflichtet.
Und zwar im Sinne des Geldwäschegesetzes oder kurz GwG genannt.

Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist dort eindeutig geregelt, welcher Dienstleister welche Daten von seinen Kunden erheben muss. Neben Banken und Versicherungen sind auch Immobilienmakler verpflichtet die Identifizierung des Vertragspartners vorzunehmen und dies bereits zu einem recht frühem Zeitpunkt.

Zu den Vertragspartnern zählen hierbei nicht nur der Immobilienkäufer oder Immobilienverkäufer sondern auch der Interessent.
So ist die Identität bei dem ersten persönlichen Aufeinandertreffen und VOR der Immobilienbesichtigung zu Prüfen.

Es ist daher nicht eine Willkürlichkeit des Immobilienmakler, sondern eine Verpflichtung, der leider nicht alle unserer Maklerkollegen nachkommen.

Ihre Check-Liste für den Verkauf einer Immobilien

Ein guter Plan ist der Schlüssel für jede Reise, ganz besonders für Wege, die man noch nie gegangen ist. Denn ein Hausverkauf ist für die meisten Privatleute eine neue Erfahrung. Aber mit fünf einfachen Schritten kann man auch diese Reise bewältigen.

1 .Die Entscheidung, Ihr Haus zu verkaufen

Manchmal hat ein Hausbesitzer keine andere Wahl als zu verkaufen. Es haben sich die Lebensumstände geändert oder vielleicht ist der Verkauf und Umzug berufsbedingt. Es gibt viele Gründe warum man sein eigenes Heim verkaufen möchte, jedoch ist die Entscheidung sehr sorgfältig zu treffen. Es hängen oft viele Emotionen an der eigenen Immobilie und auch in finanzieller Hinsicht darf nichts überstürzt werden. Vor Allem da die eigene Immobilie meist die teuerste und wichtigste Investition im Leben ist.

Hat man die finanziellen Unterlagen zusammen, mit der Bank über eine eventuelle Ablösesumme der aktuellen Baufinanzierung, kann der Weg in Richtung Verkauf weitergehen. Jetzt muss man sich überlegen, ob man den Verkauf an einen Makler überträgt oder den Verkauf selbst bewältigen will. „Viele Menschen sind heute davon überzeugt, dass es beim Verkauf einer Immobilie mit einer Onlineanzeige in einem Immobilienportal getan ist“, so Klaus Adamhuber, Immobilienmakler und Geschäftsführer der Pegasus24. „Und der Verkauf somit so einfach wie die Urlaubsplanung ist. Ein privater Verkauf ist zu bewältigen, jedoch sollte man sich bewusst werden, dass es eben deutlich mehr ist, als nur ein Inserat zu schalten und zum Notar zu gehen“

 

2. Vorbereiten, Reparieren und der Verkaufspreis

Hier stehen sich Verkäufer oft selbst im Weg. Ein Verkäufer muss sich zwingen, sein Haus aus den Augen eines Interessenten – im Grunde aus den Augen seines zukünftigen Käufers – sehen. Kleine Fehler, notwendige Reparaturen, Aufwertungen, die die Immobilie interessanten machen können, aber auch die Ordnung und Dekoration innen und außen. Und muss man nochmals sagen: Verkäufer müssen hier wirklich total ehrlich zu sich selbst sein, um diese Arbeiten wahrzunehmen und zu erledigen. Und fast jedes Haus benötigt einiges an Auffrischung!

„In Häusern stehen viel zu viele Dinge rum“, so eine Homestaging-Expertin. Eine gründliche Reinigung ist das minderste vor einem Verkauf. Auch das Entrümpeln ist entscheidend, um die Immobilie in einem neutralem Licht zu präsentieren. Denn jeder Interessent hat seinen eigenen Geschmack, welche in einer überladenen Immobilie nur schwer vorzustellen ist. „Zeigen Sie Ihre Immobilie, wie Sie auch Ihr Auto beim Verkauf zeigen würden: Ordentlich, sauber und leergeräumt“, so Klaus Adamhuber.

Wenn Stellen an einer Immobilie zu reparieren sind, sollte dies vor dem Verkauf erledigt werden. So können Sie preissenkende Argumente von Interessenten von Anfang an entkräften. Auch der Verkaufspreis ist sorgfältig zu wählen. „Viele Verkäufer setzen ihren Verkaufspreis viel zu hoch an. Das führt oft dazu, dass der Verkauf frustrierend wird und sich unnötig verlängert. Im schlechtesten Fall kann es sogar passieren dass sich der Verkauf nicht abschließen lässt oder nur mit großen finanziellen Einbußen.“, erklärt Klaus Adamhuber. Daher ist es ratsam den Verkaufspreis professionell ermitteln zu lassen oder den Verkaufspreis an dem Markt und der Nachbarschaft realistisch anpassen.

 

3. Eine Immobilie Vermarkten wie ein Profi

Die meisten Immobilienkäufer beginnen heute ihre Suche im Internet auf Seiten wie Immobilienscout24, Immowelt und ImmoNet, um die Wichtigsten zu benennen. Aber alleine mit einem Onlineinserat auf diesen Plattformen ist es nicht getan. Sie wetteifern mit vielen weiteren Immobilien um die Gunst der Interessenten. Wer erfolgreich verkaufen will muss sich hier von den anderen Angeboten abheben. Einer der besten Wege hierfür sind professionelle und ansprechende Fotos. Wenn man selbst gut mit der Kamera umgehen kann und ein Gespür für gute Fotos hat, kann man dies selbst machen. Wer kein Fotogenie ist sollte lieber auf die Fähigkeiten eines Fotografen setzen. Wie wichtig sind Fotos für den Verkauf? „Ich hatte gerade alle Aufnahmen von einem Haus für einen Makler fertig. Als ich dann mein Equipment zusammengepackt hatte und mit meinem Laptop zur Prüfung der Fotos vor dem Haus stand, kam ein Paar zu mir getreten, die das „zu Verkaufen“-Schild gesehen haben. Sie fragten mich, ob Sie das Haus besichtigen dürfen. Ich zeigte Ihnen am Laptop meine Fotos. Das Paar rief sofort beim Makler an, der nochmal zurückkam und eine kurzfristige Besichtigung machte.“, erzählte uns ein Fotograf. „Und Sie kauften das Haus!“, fügte er hinzu.

4. Verhandlungen

Nun befindet man sich bereits auf der Zielgeraden und der Abschluss ist greifbar. Nur noch die abschließenden Verhandlungen, dann ist es geschafft. Wer bis hier her keine Fehler gemacht hat und den Preis richtig festgelegt hatte, bekommt an dieser Stelle keine großen Probleme. Zugleich sollte man sich für mögliche Einwände die passende Gegenargumente parat legen.

5. Der Verkaufsabschluss

Viele Menschen haben Angst vor dem Abschluss, weiß Klaus Adamhuber. Denn jetzt kommen der ganze Papierkram und der Termin beim Notar. Vielleicht möchte auch der Käufer noch mit einem Gutachter das Haus besichtigen. Aber vor dem vertraglichem braucht niemand Angst haben. Der Notar berät sehr umfangreich und erstellt alle notwendigen Vertragsunterlagen.

Und das war’s! Klaus Adamhuber meint: „Man braucht keinen Doktortitel oder Makler sein um eine Immobilie erfolgreich zu verkaufen. Wer jedoch privat verkaufen möchte, muss den Verkauf seines Haus professionell, zielstrebig und ausdauernd betreiben. Mit der richtigen Einstellung klappt es auch!“

Fotos bei Immobilienanzeigen

Bei der Bewerbung von Immobilien ist vor allem die Darstellung der Immobilien wichtig. Versetzen Sie sich in die Lage des Interessenten. Dieser wird zuerst auf den Internetportalen nach passenden Immobilien Ausschau halten. Natürlich werden Immobilien mit einem ansprechenden Titelbild deutlich öfter genauer betrachtet, wie Anzeigen mit uninteressanten Aufnahmen oder gar ohne Bild.

Fotos schaffen den ersten Eindruck beim Interessenten. Daher ist es entscheidend, Fotos entweder professionell erstellen zu lassen oder wenn Sie selbst fotografieren möchten, unbedingt darauf zu achten, dass die Fotos ansprechend sind.

Wir haben hier einige Punkte zusammengestellt, die Sie beachten sollten:

– Wahl der Kamera und Objektiv: Die meisten Kleinbildkameras haben nur eine unzureichende Brennweite. Fotos von Räumen, die mit diesen Kameras erstellt werden, wirken oft eng und klein. Vorteilhafter ist es eine Systemkamera oder Spiegelreflexkamera zu verwenden mit einem Weitwinkelobjektiv. Nähere Informationen zu Objektiven finden Sie auf Wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Objektiv_(Optik)

– Sorgen Sie für Ordnung: Unaufgeräumte Räume wirken abschreckend und erzeugen einen unbehaglichen Eindruck.

– Dekorieren und Akzente setzen: Wer seine Immobilie verkaufen möchte, darf diese auch von seiner schönsten Seite zeigen. Setzen Sie zum Beispiel Akzente mit Obst in einer aufgeräumten Küche oder decken Sie den Esstisch einladend ein. Je ansprechender diese auf Interessenten wirkt umso mehr Resonanz werden Sie erhalten.

– Seien Sie verspielt, aber klar: Beim Fotografieren dürfen Sie gerne Ihre künstlerische Ader ausleben. Aber übertreiben Sie nicht! Inszenierte Fotos etwa mit Ihren spielenden Kindern können bei Interessenten ohne Kinder oder Kinderwunsch negative Emotionen auslösen.

– Keine Wertgegenstände fotografieren: Achten Sie darauf, dass auf den Fotos keine Wertgegenstände zu sehen sind oder gar die Lage des Safes. Denn nicht nur ehrliche Interessenten nutzen Immobilienportale zur Information, sondern so mancher Diebstahl oder Einbruch wurde solche Informationen zur Planung verwendet.

Zum Abschluss möchten wir Ihnen auch noch kurz einen englischsprachigen Blog vorstellen, der die schlimmsten Fotos von Immobilien zusammensucht. Sie finden den Blog unter http://terriblerealestateagentphotos.com/ .

Wir hoffen mit diesen Ratschlägen helfen zu können. Wenn Sie noch weitere Tipps haben, die Sie hier vermissen oder noch weitere Fragen haben, hinterlassen Sie uns einen kurzen Kommentar.

 

Renovierungsimmobilien: Oftmals teure Schnäppchen

Für viele Menschen ist der Kauf einer Immobilie nach wie vor ein zentraler Lebenstraum. Die eigenen vier Wände werden nicht nur als attraktive Altersvorsorge umworben. Vielmehr genießen Eigentümer ihre Freiheit, da sie die Immobilie nach eigenen Vorstellungen gestalten können. Angesichts der mitunter hohen Preise für Baugrundstücke oder fertig gestellte Häuser, interessieren sich Kaufwillige zunehmend für renovierungsbedürftige Gebäude. In der Regel werden solche Objekte zu einem attraktiven Preis angeboten, so dass einige Interessenten der Verlockung nicht widerstehen können, obgleich ihnen nicht bewusst ist, was auf sie zukommen kann. Im Klartext bedeutet dies, dass der Kauf einer renovierungsbedürftigen Immobilie einerseits ein Schnäppchen, andererseits aber auch eine Fehlinvestition sein kann.

Nach dem Kauf ist häufig vor der Investition:

Nehmen wir einmal an, dass eine renovierungsbedürftige Immobilie einen Abnehmer gefunden hat. Voller Tatendrang und Enthusiasmus macht er sich an das Werk, seinen Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Immerhin war der Kaufpreis sehr gering und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen wirken übersichtlich. Dementsprechend macht er sich zuversichtlich an die Arbeit. Was der Käufer des Gebäudes hingegen nicht bedacht hat ist die Tatsache, dass sich einige Mängel erst zeigen, als die Instandsetzungsmaßnahme bereits fortgeschritten ist. Zwar hat der Käufer die Sanierungskosten durchaus in seinen Finanzplan einkalkuliert, die höheren Kosten, die nunmehr aufgrund der versteckt Mängel notwendig werden, wurden jedoch nicht berücksichtigt. Mängel, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind, können beispielsweise defekte Leitungen oder poröse Baumaterialien sein. In diesem Fall wird unser Käufer seinen zuvor gehegten Enthusiasmus möglicherweise vorschnell ablegen. An dieser Stelle wird besonders deutlich, welche Konsequenzen sich aus dem Erwerb einer renovierungsbedürftigen Immobilie ergeben können. Daher sollten Interessenten vor dem Kauf einige grundlegende Überlegungen durchdenken, um einen Fehlkauf oder eine finanzielle Überlastung zu vermeiden. Letztendlich ist der Abnutzungsgrad eines Gebäudes maßgeblich, wenn Kosten für die Instandsetzung kalkuliert werden sollen. Euphorie und guter Wille sind sicherlich idealer Ratgeber, um einen Traum zu leben. Geht mit der Umsetzung jedoch ein finanzielles Desaster einher, sprechen Betroffene nicht selten von einem Albtraum.

Was Interessenten vor dem Kauf einer Renovierungsimmobilie beachten sollten:

Vor dem Kauf einer scheinbar preiswerten Immobilie, bei der auf den ersten Blick lediglich Grundarbeiten zu erledigen sind, sollten vor allem handwerkliche Laien auf einen Fachmann zurückgreifen. Dieser sollte beim Besichtigungstermin auch zugegen sein, um abschließend seine fachkundige Meinung äußern zu können. Zwar wird ein Sachverständiger für seine Tätigkeit auch Geld verlangen. Das Honorar liegt aller Wahrscheinlichkeit nach jedoch weit unter den Kosten, die unter Umständen durch den unbedachten Hauskauf entstehen können. Es ist vor allem wichtig, die Emotionen vor einem Hauskauf auszublenden. Stattdessen sollte ausschließlich der Verstand genutzt werden. Da einige Sanierungsgebiete keinen Rohbauwert haben, wäre der Kauf eines Neubaus in einem solchen Fall regelmäßig günstiger. Ebenso sollten sich Interessierte nicht von jüngeren Immobilien verleiten lassen. Denn auch vergleichsweise junge Gebäude können schwerwiegende Mängel aufweisen. Gerade bei diesen Objekten zeigen sich versteckte Mängel erst nach einiger Zeit. Ferner sollten für die Instandsetzung staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden. Da Immobilien eine anerkannte Möglichkeit sind, um für das Alter vorzusorgen, hat auch der Staat ein großes Interesse daran, die individuellen Träume vom Eigenheim zu subventionieren. Dazu wurden spezielle Förderprogramme eingerichtet. Bevor nunmehr der Kaufvertrag notariell geschlossen wird, sollten sich potentielle Käufer folglich über finanzielle Hilfsprogramme informieren. Der Vorteil dieser Finanzierungshilfen liegt vor allem darin, dass die Kreditinstitute günstigere Zinsen fordern, als es bei Wirtschaftsinstituten der Fall ist.

Immobilienverkauf: Tipps für einen besseren Verkaufspreis

Wer ein Haus verkaufen möchte, der wünscht sich natürlich, einen so hohen Verkaufspreis wie überhaupt möglich zu erzielen. Mit einigen Tipps lässt sich dabei noch einiges mehr herausschlagen, als man vielleicht zunächst annehmen mag. Der folgende Artikel zählt die besten Ratschläge für Hausverkäufer auf.

Wichtige Tipps für den Immobilienverkauf – so wird der Verkauf ein Erfolg

Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass auch beim Hauskauf gilt: Der erste Eindruck zählt. Es muss in jedem Fall zum Ausdruck gebracht werden, dass einem das eigene Haus selbst viel wert ist und man es in möglichst gute Hände abgeben möchte. Es lohnt sich daher, noch notwendige kleine Reparaturen durchzuführen oder Mängel zu beseitigen, welche den Interessenten sofort negativ ins Auge fallen könnten. Dies kann sich im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt machen.

Wer also beispielsweise bemerkt, dass der Garten unordentlich wirkt, mäht lieber noch einmal den Rasen, ebnet die Blumenbeete etwas oder entfernt das Unkraut. Genauso verhält es sich mit den Innenräumen des Hauses: Dinge, die lose im Raum herumstehen oder viel Platz wegnehmen und ein Zimmer eher eng wirken lassen, sollte man zumindest für die Besichtigungsphase entfernen. Natürlich muss nicht alles ausgeräumt werden, dennoch lässt sich schon mit kleinen Veränderungen oft viel tricksen und ein Raum optisch viel größer zaubern. Es versteht sich von selbst, dass alle Räume aufgeräumt, sauber und gut durchlüftet sein sollten.

Verkaufspreis – Emotionen außen vor lassen

Beim Verkauf des eigenen Hauses steht natürlich auch der Verkaufspreis im Vordergrund. Für den Verkäufer ist es jedoch oft schwierig, diesen objektiv festzulegen. Man hat im in dem Haus meist viele Jahre verbracht und verbindet zahlreiche Erinnerungen damit. Somit hat das Haus nicht nur einen finanziellen, sondern auch einen emotionalen Wert. Beim Verkauf der Immobilie ist es jedoch wichtig, Gefühle und Erinnerungen außen vor zu lassen und die Dinge so zu sehen, wie sie wirklich sind. Ein externer, professioneller Dienstleister, wie die Pegasus 24, hat hier als außenstehende Partei einen großen Vorteil, denn sie kann Ihr Objekt unvoreingenommen und frei von Emotionen bewerten und einen für den Markt realistischen Preis feststellen.

Auf Fragen vorbereiten – und selbst vorbereitet sein!

Etwas, das bei jeder Besichtigung garantiert geschehen wird, ist, dass der Interessent Fragen zum Haus stellt. Seien sie hier absolut ehrlich, aber heben sie auch geschickt die Vorzüge des Hauses hervor. Falls etwas gerade neu renoviert oder saniert worden ist, kann dies auch ruhig unaufgefordert angemerkt werden. Prinzipiell geht es darum, dem potenziellen Käufer klarzumachen, dass die Immobilie absolut in Ordnung und ihr Geld in jedem Fall wert ist.

Weiterhin darf man nicht vergessen: Der Verkäufer hat eine so genannte Informationspflicht. Das bedeutet, dass nebst aller positiven Aspekte, die das Haus zu bieten hat, auch Bauschäden oder Mängel erwähnt werden müssen – selbst dann, wenn der Käufer nicht danach fragt oder sie nicht erkennbar sind. Es gibt beispielsweise so genannte „verstecke Mängel“, die nicht sichtbar sind und daher dem Käufer mitgeteilt werden müssen. Falls dies nicht der Fall ist, kann man später vom Käufer dafür haftbar gemacht werden – und das kann dann richtig teuer werden.

Den Energieausweis immer parat haben

Ein immer wichtiger werdendes Thema ist zudem der Energieausweis, welcher über die energetischen Informationen bzw. die Effizienz des Hauses informiert. Halten Sie diesen als Verkäufer unbedingt bereit, denn die meisten Interessenten denken weiter als nur bis zum Kauf und möchten wissen, wie es später einmal um die Kosten für Energie bestellt ist.