Immobilienbesichtigung und der Ausweis…

Wir sind schon oft gefragt worden, warum wir uns vor Besichtigungen den Ausweis von Interessenten zeigen lassen.
Hier möchten wir die Thematik kurz erläutern.

Ein Immobilienmakler hat als Dienstleister eine bestimmte Sorgfaltspflicht zu wahren.
Diese gilt natürlich gegenüber dem Verkäufer einer Immobilie aber auch dem Gesetzgeber.

Was meinen wir damit?
Stellen Sie sich vor, es wäre Ihre Immobilie die ein Immobilienmakler laufend mit Interessenten besichtigt.
Stellen Sie sich weiter vor, nach einer Immobilienbesichtigung ist Ihre geerbte Golduhr der Großmutter aus dem Schlafzimmer verschwunden.
Der Schuldige sollte schnell gefunden sein. Sie rufen Ihren Immobilienmakler an und schildern ihm das Problem.
Ihr Immobilienmakler sieht in der eMail-Anfrage nach mit wem er besichtigt hat und war natürlich vorsichtig. Er hat vom Interessenten dessen komplette Anschrift vor der Besichtigung angefordert. Nun nennt Ihnen der Makler den Namen des möglichen Diebs: Hans Huber, Musterstraße 1, 55555 Einstadt . Kein Problem – möchte man meinen. Als Sie Ihre Anzeige bei der Polizei aufgeben möchten stellt sich heraus, dass es keinen Hans Huber aus Einstadt gibt.

Ärgerlich für Sie und Ihren Immobilienmakler.

Daher ist es zur Sicherheit aller Parteien wichtig sich den Ausweis des Interessenten vor der Besichtigung zeigen zu lassen.

Aber wie am Anfang des Beitrags erwähnt ist der Immobilienmakler auch dem Gesetzgeber verpflichtet.
Und zwar im Sinne des Geldwäschegesetzes oder kurz GwG genannt.

Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist dort eindeutig geregelt, welcher Dienstleister welche Daten von seinen Kunden erheben muss. Neben Banken und Versicherungen sind auch Immobilienmakler verpflichtet die Identifizierung des Vertragspartners vorzunehmen und dies bereits zu einem recht frühem Zeitpunkt.

Zu den Vertragspartnern zählen hierbei nicht nur der Immobilienkäufer oder Immobilienverkäufer sondern auch der Interessent.
So ist die Identität bei dem ersten persönlichen Aufeinandertreffen und VOR der Immobilienbesichtigung zu Prüfen.

Es ist daher nicht eine Willkürlichkeit des Immobilienmakler, sondern eine Verpflichtung, der leider nicht alle unserer Maklerkollegen nachkommen.

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