Mietpreisbremse – Auch Waldkraiburg im Landkreis Mühldorf am Inn betroffen

Die Mietpreisbremse ist in aller Munde. Die am 05. März 2015 beschlossene Dämpfung des Mietpreises ist nun auch im Landkreis Mühldorf am Inn angekommen. So konnte man dies heute am 25.06.2015 in der vorläufig veröffentlichten Liste aus der Staatsregierung durch Bayerns Justizminister Winfried Bausback sehen.

Welche Auswirkungen dies auf den Mietmarkt in Waldkraiburg hat bleibt abzusehen.

Was Sie über die Mietpreisbremse wissen sollten:

Für Regionen in der die Mietpreisbremse gilt, dürfen Bestandsimmobilien bei Neuvermietung nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Vergleichsmiete wird durch den Mietspiegel vor Ort festgelegt. Diese gilt auch für Staffelmieten. Im Falle von Indexmieten wird die Ausgangsmiete gedeckelt.

Aber es gibt auch Ausnahmen:

Das Gesetz sieht drei Ausnahmen vor:

Neubauten, umfassend modernisierte Immobilien und bestehende Mietverträge.

Den genauen Passus können Sie im neuen Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) 556d nachlesen.